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Häufig gestellte Fragen zur Beratung


Wann bin ich beim Neustart richtig?

Sie sind bei uns richtig, wenn Sie in der Vergangenheit straffällig waren oder derzeit ein Strafverfahren gegen Sie läuft. Auch wenn nicht Sie selbst, sondern jemand aus Ihrem Umfeld straffällig wurde, beraten wir Sie gerne. Ihr Wohnort spielt dabei keine Rolle.

Bei was berät Neustart?

Zu uns kommen Menschen, die in ihrem Leben etwas verändern wollen und dabei Unterstützung wünschen. Die Themen bestimmen Sie und alle Fragen sind willkommen. Gemeinsam verschaffen wir uns einen Überblick und finden für Sie passende Lösungsmöglichkeiten.

Wie läuft eine Beratung beim Neustart ab?

Nachdem Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbart haben, erwartet Sie ein vertrauliches und kostenloses Gespräch mit einem unserer Berater:innen.
Sie schildern Ihre Situation und Ihr Anliegen und erhalten hierzu Beratung. Einfache Fragestellungen lassen sich möglicherweise in einem einzigen Gespräch klären.
Sollten weitere Beratungstermine sinnvoll sein, dann können diese vereinbart werden.

Was muss ich vor meinem ersten Besuch organisieren?

Nichts. Im ersten Beratungsgespräch wird in Ruhe geklärt, welche weiteren Schritte sinnvoll sind.

Wieviel kostet die Beratung?

Die Beratung ist für Sie gratis.

Wie lange dauert ein Beratungsgespräch?

Ein Beratungsgespräch dauert in der Regel 60 Minuten, bei Bedarf auch länger.

Ist die Beratung vertraulich?

Die Berater:innen unterliegen der Schweigepflicht. Ohne Ihr Einverständnis werden keine Auskünfte zu Ihrer Person, zur Beratung und deren Inhalten nach aussen gegeben.

Kann ich eine Begleitperson zur Beratung mitbringen?

Nach Absprache mit dem Berater:in dürfen Sie gerne eine Person zur Beratung mitbringen, wenn Sie das wünschen.

Wie lange kann ich zur Beratung kommen?

Die Dauer der Beratung bestimmen Sie.
Wir beraten und begleiten Sie so lange, wie dies für Sie hilfreich ist.

Wie finanziert sich der Neustart?

Der Verein Neustart finanziert das Beratungsangebot mit Spendenbeiträgen von Stiftungen, Gemeinden, Kirchen, Firmen und Privatpersonen sowie mittels staatlicher Subventionen.

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