Häufig gestellte Fragen zur Beratung
Sie sind bei uns richtig, wenn Sie in der Vergangenheit straffällig waren oder derzeit ein Strafverfahren gegen Sie läuft. Auch wenn nicht Sie selbst, sondern jemand aus Ihrem Umfeld straffällig wurde, beraten wir Sie gerne. Ihr Wohnort spielt dabei keine Rolle.
Zu uns kommen Menschen, die in ihrem Leben etwas verändern wollen und dabei Unterstützung wünschen. Die Themen bestimmen Sie und alle Fragen sind willkommen. Gemeinsam verschaffen wir uns einen Überblick und finden für Sie passende Lösungsmöglichkeiten.
Nachdem Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbart haben, erwartet Sie ein vertrauliches und kostenloses Gespräch mit einem unserer Berater:innen.
Sie schildern Ihre Situation und Ihr Anliegen und erhalten hierzu Beratung. Einfache Fragestellungen lassen sich möglicherweise in einem einzigen Gespräch klären.
Sollten weitere Beratungstermine sinnvoll sein, dann können diese vereinbart werden.
Nichts. Im ersten Beratungsgespräch wird in Ruhe geklärt, welche weiteren Schritte sinnvoll sind.
Die Beratung ist für Sie gratis.
Ein Beratungsgespräch dauert in der Regel 60 Minuten, bei Bedarf auch länger.
Die Berater:innen unterliegen der Schweigepflicht. Ohne Ihr Einverständnis werden keine Auskünfte zu Ihrer Person, zur Beratung und deren Inhalten nach aussen gegeben.
Nach Absprache mit dem Berater:in dürfen Sie gerne eine Person zur Beratung mitbringen, wenn Sie das wünschen.
Die Dauer der Beratung bestimmen Sie.
Wir beraten und begleiten Sie so lange, wie dies für Sie hilfreich ist.
Der Verein Neustart finanziert das Beratungsangebot mit Spendenbeiträgen von Stiftungen, Gemeinden, Kirchen, Firmen und Privatpersonen sowie mittels staatlicher Subventionen.
